Patienten, die einen exklusiven Termin in einer Praxis ungenutzt verstreichen lassen, müssen damit rechnen, dass der Arzt von ihnen für die nicht vorgenommene Behandlung Honorar verlangt.
(Quelle: Ärztezeitung)
Eine Frau vereinbarte mit ihrem Zahnarzt einen Termin für eine Zahnersatzbehandlung, jedoch erschien sie nicht. In der schriftlichen Behandlungsvereinbarung war unter anderem festgelegt worden, dass das Arzthonorar im Falle eines unentschuldigten Versäumnisses trotzdem zu zahlen sei.
Und so kam es dann auch. Die Frau musste das Arzthonorar zahlen, obwohl sie die Behandlung gar nicht in Anspruch genommen hatte.
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