Wer kennt das nicht: frühzeitig am Flughafen angekommen, steht man erst einmal in der Warteschlage am Check-In.
90-120 Minuten vor Abflug sollte man da sein, empfehlen die meisten Fluggesellschaften ihren Fluggästen.
Urlaubsreisende in die Türkei mussten in einem Fall so lange in der Warteschlange am Check-In ausharren, dass sie aus Sicht der Fluggesellschaft zu spät am Check-In-Schalter ankamen und das Flugzeug bereits überbucht war. Der Flieger hob dann ohne die betroffenen Urlauber ab, die daraufhin Schadenersatz verlangten.
Zurecht, wie das Amtsgericht Erding entschied.
Die Fluggesellschaft hätte die noch fehlenden Fluggäste ausrufen und bevorzugt abfertigen müssen, da es nicht die Verantwortung der Reisenden sein kann, wenn bei der Abfertigung am Flughafen zu wenig Personal eingesetzt wird.
(AG Erding, Urteil vom 5. 7. 2006, RRa j2007 S. 41, 4 C 309/06)
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